Rechtskraft der Entscheidungen des Verfassungsgerichts
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation ist abschließend, sie ist unanfechtbar und tritt unmittelbar nach ihrer Verkündigung in Kraft. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts entfaltet unmittelbare Wirkung und erfordert keine Bestätigung durch andere Organe oder Amtspersonen.
Die Rechtskraft eines Beschlusses des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation, durch den die Verfassungswidrigkeit eines Aktes festgestellt ist, kann nicht durch den erneuten Erlass dieses Aktes überwunden werden.
Akte oder ihre einzelne Bestimmungen, die für verfassungswidrig erklärt worden sind, verlieren ihre Wirkung; nicht in Kraft getretene völkerrechtliche Verträge der Russischen Föderation die für verfassungswidrig erklärt worden sind, treten nicht in Kraft und werden nicht angewendet. Die Entscheidungen von Gerichten und anderen Organen, die auf Akte oder einzelne Bestimmungen gegründet sind, die für verfassungswidrig erklärt worden sind, werden nicht vollstreckt und werden in den bundesgesetzlich vorgesehene Fallen revidiert werden.
Wenn die Erklärung, dass ein normativer Akt verfassungswidrig ist, eine Lücke in der Rechtordnung schafft, wird die Verfassung der Russischen Föderation unmittelbar angewendet.